Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der CIPC-Systems (nachfolgend CIPC genannt) für Consulting- und
Beratungsdienstleistungen, für den Neu-, B-Waren (gebrauchte Ware) und Ersatzteilverkauf, sowie
für Service- und Reparaturdienstleistungen
Stand: 01.07.2023
1 Geltungsbereich
1.1 Unsere nachfolgenden aufgeführten AGB, gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung
zwischen der CIPC und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Fassung. Wir erkennen keine von unseren AGB abweichende Bedingung des Kunden an.
1.2 Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer
Geltung durch CIPC zugestimmt wurde.
1.3 Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos
ausführen.
1.4 Für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber gelten ebenfalls unsere Bedingungen
1.5 Alle Serviceleistungen werden durch CIPC erbracht. Serviceleistungen können auch über das
Internet oder telefonisch erbracht werden. Soweit vereinbart, können diese neben
Instandsetzungsleistungen Installations-, Entsorgungs-, Trainings- und Beratungsleistungen
umfassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgende Leistungen von Serviceleistungen
ausgeschlossen: Ersatz von Verbrauchsmaterial, Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich
sind, Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden, Software- und/oder Datenübernahme. Für
Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen des Herstellers.
2 Vertragsabschluss/Auftragserteilung
2.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag/Bestellung von uns schriftlich bestätigt
wurde oder die Leistung/Lieferung ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wurde.
2.2 CIPC ist jederzeit berechtigt, vor Annahme des Angebots bzw. bis zur Erbringung der
vereinbarten Serviceleistung die Bonität des Auftraggebers zu überprüfen. CIPC ist berechtigt
das Angebot ganz oder teilweise abzulehnen, die Zahlungsbedingungen zu ändern und/oder von der
Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder im Weigerungsfall ohne Setzung einer
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zweifel an der Bonität des Auftraggebers bestehen.
3 Preise
3.1 Es gelten unsere mündlich abgesprochen Preise ausschließlich Versand-, Verpackungs- und
Handlingskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3.2 Bei Irrtümer wie Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist CIPC zum Rücktritt berechtigt.
3.3 Die genannten Preise sind unverbindlich, Preisänderungen sind daher jederzeit möglich.
3.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen ggf. nicht enthalten - sie wird in der
Rechnung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
4 Kostenpflichtige Reparaturen
4.1 Der Auftraggeber erteilt einen Auftrag gegenüber CIPC über die gewünschten
Serviceleistungen und ggf. über die Erstellung eines Kostenvoranschlages (nachfolgend KVA
genannt).
4.2 Der KVA wird erstellt, wenn der Auftraggeber dies wünscht, der Auftraggeber einen Auftrag über
eine Garantiereparatur erteilt und der Techniker keinen Schaden feststellt, der nicht im Rahmen der
Garantie abgewickelt werden kann bzw. der Techniker feststellt, dass die Garantiefrist bereits
abgelaufen ist.
4.3 Der KVA ist generell unverbindlich und kostenpflichtig. Bei abgelehnten KVA berechnen wir eine
Prüfpauschale an den Auftraggeber und senden das Gerät kostenpflichtig (Porto und Verpackung z.
Zt. ca. 7,90 € zzgl. MwSt.) zurück. Auf Wunsch des Auftraggebers lassen wir das Gerät auch
entsorgen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen können.
4.4 Der KVA stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im KVA
bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Auftraggeber durch schriftliche
Bestätigung des KVA innerhalb von 14 Kalendertagen (Eingang CIPC ) , gerechnet ab dem
Erstellungsdatum des KVA, angenommen werden. Wenn der KVA innerhalb dieser Frist nicht
beantwortet wurde, behält sich CIPC das Recht vor das Gerät kostenpflichtig und unrepariert an
den Auftraggeber zurück zu senden.
4.5 Der KVA stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
CIPC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des KVA. Ergibt sich bei der Reparatur, dass
diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des KVA ausführbar ist, so kann der Kunde den
Vertrag aus diesem Grund kündigen. Ist eine wesentliche Überschreitung des KVA zu erwarten, so
wird CIPC den Auftraggeber davon unterrichten.
4.6 CIPC weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines KVA bereits Eingriffe in das Gerät
erforderlich sind, die ein Teil der erforderlichen Reparatur sein können. Sollte ein KVA nicht bestätigt
werden, besteht in manchen Fällen leider keinerlei Möglichkeit, das Gerät in seinen Urzustand
zurückzusetzen
4.7 Wenn ein Reparaturauftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der zu beanstandende Fehler
unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden kann, behält sich die CIPC das
Recht vor, den entstandenen und zu belegende Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
5 Zahlung
5.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeglichen Abzug
sofort fällig.
5.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist CIPC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%
über den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt CIPC vorbehalten.
5.3 Der Abzug von Skonto ist nicht erlaubt - er bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
6 Lieferung / Abholung / Transport
6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegeben Lieferadresse. Die Gefahr geht
bereits mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über, selbst wenn der
Frachtführer von CIPC. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald
die Lieferung von CIPC oder einem von CIPC beauftragten Versender übergeben worden ist
- dies gilt ebenfalls bei Teillieferungen.
6.2 Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich.
6.3 Die durch CIPC gelieferten Ersatzteile sind ausschließlich zu Servicezwecken, nicht zur
Weitergabe oder zum Weiterverkauf.
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7 Widerrufsbelehrung
7.1 Widerrufsrecht
Der Kunde hat im Online Handel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Wenn der
Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist er verpflichtet den Kaufvertrag
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu widerrufen und unaufgefordert die
erhaltene Ware in einem ungebrauchten und unbeschädigten Zustand an die CIPC
zurückzusenden. Die Ware muss ausreichend vom Kunden frankiert sein. Das Widerrufsrecht besteht
gemäß § 312d Absatz 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt worden sind und bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können
oder deren Verfalldatum überschritten würde. Die Rücksendung der Ware hat zu erfolgen an:
CIPC-Systems, RMA Abteilung, Heidländer Weg 11, 49201 Dissen aTW.
7.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise
herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und
für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die
Verschlechterung auf einen Umstand mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
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8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von CIPC .
9 Gewährleistung und Mängelrüge
9.1 Offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden zählen, sind vom
Käufer sofort gegenüber CIPC oder dem Frachtführer zu melden. Für alle während der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die
gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder
Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der
Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen.
9.2 Liegt CIPC ein zu vertretender Mangel der Ware vor, ist CIPC nach eigenem Ermessen
zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Ist CIPC zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder
verzögert sich diese überangemessene Fristen aus Gründen, die CIPC zu vertreten hat, hinaus
oder schlägt die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. CIPC haftet nicht für
entstandene Schäden, welche aus der Verwendung von Informationen die auf dieser Website zur
Verfügung gestellt werden resultieren.
9.3 Sofern CIPC die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der
Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
9.4 CIPC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfenberuhen. Soweit
CIPC keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.5 CIPC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern CIPC schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden ein Anspruch
auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Ziff. 8.3 auf
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
9.8 Die Gewährleistungsfrist für den Endkunden beträgt 2 Jahre bei neu Ware und 1 Jahr bei generalüberholter und gebrauchter / neuwertiger Ware, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
9.9 Die Gewährleistungsfrist für den Geschäftskunden beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
10 Gesamthaftung
10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB.
10.2 Die Begrenzung nach Ziffer 10.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
11 Garantieleistungen
11.1 Für sämtliche Serviceleistungen bzw. Reparaturen innerhalb der Herstellergarantie gelten
grundsätzlich die Garantiebestimmungen des Herstellers. Der Garantieanspruch ist durch einen
gültigen Kaufnachweis zu belegen. Spätere Gutschriften, bedingt durch die Nachreichung der
Garantieunterlagen, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro zzgl. MwSt belegt. Eine für
den Auftraggeber kostenfreie Reparatur innerhalb der Garantiezeit gilt generell vorbehaltlich der
späteren Anerkennung und Vergütung durch den jeweiligen Hersteller. Die Gesamtlaufzeit der
Garantie bleibt durch die Serviceleistung/Reparatur unberührt. Mit Ablauf der Garantiefrist enden
sämtliche Verpflichtungen aus der Garantie.
12 Speicherung personenbezogener Daten, Änderung der Adresse des Kunden
12.1 CIPC speichert die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen
Kundendaten, sowie die Änderungen der Kundendaten.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen der Anschrift CIPC unverzüglich
mitzuteilen.
12.3 CIPC speichert keine Kundendaten, welche sich in Mobiltelefonen befinden.
13 Datensicherung
13.1 Es besteht keine Verpflichtung der CIPC , den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten auf den
möglichen Datenverlust oder anzufertigende Sicherheitskopien hinzuweisen.
13.2 Vor der Durchführung von Service-, Mängelbeseitigungs- oder Ersatzlieferungsleistungen erstellt
der Auftraggeber Sicherungskopien aller von ihm genutzten Programme und Daten in eigener
Verantwortung auf externen Datenspeichern. CIPC übernimmt keinerlei Haftung für etwaigen
Datenverlust und deren Folgeschäden.
14 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot
14.1 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit
diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden
sind.
15 Gerichtsstand, Erfüllungsort
15.1 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, ist der Geschäftssitz der
CIPC zugleich Gerichtsstand. CIPC ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem
Geschäftssitz zu verklagen.
15.2 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der
Erfüllungsort.
16 Schlussbestimmungen
16.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der
Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen in Kraft.