CIPC-Systems
CIPC-Systems

AGBs

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der CIPC-Systems (nachfolgend CIPC genannt) für Consulting- und

Beratungsdienstleistungen, für den Neu-, B-Waren (gebrauchte Ware) und Ersatzteilverkauf, sowie

für Service- und Reparaturdienstleistungen

 

Stand: 01.07.2023

 

1 Geltungsbereich

1.1 Unsere nachfolgenden aufgeführten AGB, gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehung

zwischen der CIPC und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen

Fassung. Wir erkennen keine von unseren AGB abweichende Bedingung des Kunden an.

1.2 Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer

Geltung durch CIPC zugestimmt wurde.

1.3 Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von

unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung vorbehaltlos

ausführen.

1.4 Für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber gelten ebenfalls unsere Bedingungen

1.5 Alle Serviceleistungen werden durch CIPC erbracht. Serviceleistungen können auch über das

Internet oder telefonisch erbracht werden. Soweit vereinbart, können diese neben

Instandsetzungsleistungen Installations-, Entsorgungs-, Trainings- und Beratungsleistungen

umfassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgende Leistungen von Serviceleistungen

ausgeschlossen: Ersatz von Verbrauchsmaterial, Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich

sind, Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden, Software- und/oder Datenübernahme. Für

Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen des Herstellers.

 

2 Vertragsabschluss/Auftragserteilung

2.1 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag/Bestellung von uns schriftlich bestätigt

wurde oder die Leistung/Lieferung ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt wurde.

2.2 CIPC ist jederzeit berechtigt, vor Annahme des Angebots bzw. bis zur Erbringung der

vereinbarten Serviceleistung die Bonität des Auftraggebers zu überprüfen. CIPC ist berechtigt

das Angebot ganz oder teilweise abzulehnen, die Zahlungsbedingungen zu ändern und/oder von der

Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder im Weigerungsfall ohne Setzung einer

Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Zweifel an der Bonität des Auftraggebers bestehen.

 

3 Preise

3.1 Es gelten unsere mündlich abgesprochen Preise ausschließlich Versand-, Verpackungs- und

Handlingskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

3.2 Bei Irrtümer wie Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist CIPC zum Rücktritt berechtigt.

3.3 Die genannten Preise sind unverbindlich, Preisänderungen sind daher jederzeit möglich.

3.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen ggf. nicht enthalten - sie wird in der

Rechnung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

 

4 Kostenpflichtige Reparaturen

4.1 Der Auftraggeber erteilt einen Auftrag gegenüber CIPC über die gewünschten

Serviceleistungen und ggf. über die Erstellung eines Kostenvoranschlages (nachfolgend KVA

genannt).

4.2 Der KVA wird erstellt, wenn der Auftraggeber dies wünscht, der Auftraggeber einen Auftrag über

eine Garantiereparatur erteilt und der Techniker keinen Schaden feststellt, der nicht im Rahmen der

Garantie abgewickelt werden kann bzw. der Techniker feststellt, dass die Garantiefrist bereits

abgelaufen ist.

4.3 Der KVA ist generell unverbindlich und kostenpflichtig. Bei abgelehnten KVA berechnen wir eine

Prüfpauschale an den Auftraggeber und senden das Gerät kostenpflichtig (Porto und Verpackung z.

Zt. ca. 7,90 € zzgl. MwSt.) zurück. Auf Wunsch des Auftraggebers lassen wir das Gerät auch

entsorgen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen können.

4.4 Der KVA stellt ein Angebot zum Abschluss eines Reparaturvertrags entsprechend der im KVA

bezeichneten Leistungen dar. Dieses Angebot kann durch den Auftraggeber durch schriftliche

Bestätigung des KVA innerhalb von 14 Kalendertagen (Eingang CIPC ) , gerechnet ab dem

Erstellungsdatum des KVA, angenommen werden. Wenn der KVA innerhalb dieser Frist nicht

beantwortet wurde, behält sich CIPC das Recht vor das Gerät kostenpflichtig und unrepariert an

den Auftraggeber zurück zu senden.

4.5 Der KVA stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.

CIPC übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des KVA. Ergibt sich bei der Reparatur, dass

diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des KVA ausführbar ist, so kann der Kunde den

Vertrag aus diesem Grund kündigen. Ist eine wesentliche Überschreitung des KVA zu erwarten, so

wird CIPC den Auftraggeber davon unterrichten.

4.6 CIPC weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines KVA bereits Eingriffe in das Gerät

erforderlich sind, die ein Teil der erforderlichen Reparatur sein können. Sollte ein KVA nicht bestätigt

werden, besteht in manchen Fällen leider keinerlei Möglichkeit, das Gerät in seinen Urzustand

zurückzusetzen

4.7 Wenn ein Reparaturauftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der zu beanstandende Fehler

unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden kann, behält sich die CIPC das

Recht vor, den entstandenen und zu belegende Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

5 Zahlung

5.1 Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen ohne jeglichen Abzug

sofort fällig.

5.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist CIPC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%

über den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die

Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt CIPC vorbehalten.

5.3 Der Abzug von Skonto ist nicht erlaubt - er bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

 

6 Lieferung / Abholung / Transport

6.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegeben Lieferadresse. Die Gefahr geht

bereits mit Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über, selbst wenn der

Frachtführer von CIPC. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald

die Lieferung von CIPC oder einem von CIPC beauftragten Versender übergeben worden ist

- dies gilt ebenfalls bei Teillieferungen.

6.2 Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich.

6.3 Die durch CIPC gelieferten Ersatzteile sind ausschließlich zu Servicezwecken, nicht zur

Weitergabe oder zum Weiterverkauf.

 

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7 Widerrufsbelehrung

7.1 Widerrufsrecht

Der Kunde hat im Online Handel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware. Wenn der

Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, ist er verpflichtet den Kaufvertrag

innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu widerrufen und unaufgefordert die

erhaltene Ware in einem ungebrauchten und unbeschädigten Zustand an die CIPC

zurückzusenden. Die Ware muss ausreichend vom Kunden frankiert sein. Das Widerrufsrecht besteht

gemäß § 312d Absatz 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- oder

Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher

entsiegelt worden sind und bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation

angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf

Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können

oder deren Verfalldatum überschritten würde. Die Rücksendung der Ware hat zu erfolgen an:

CIPC-Systems, RMA Abteilung, Heidländer Weg 11, 49201 Dissen aTW.

7.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder

teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise

herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und

für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die

Verschlechterung auf einen Umstand mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der

Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der

Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im

Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

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8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von CIPC .

 

9 Gewährleistung und Mängelrüge

9.1 Offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler, wozu auch Transportschäden zählen, sind vom

Käufer sofort gegenüber CIPC oder dem Frachtführer zu melden. Für alle während der

gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Ihrer Wahl die

gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Mangelbeseitigung/Neulieferung sowie - bei

Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder

Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der

Erfüllung sowie des Ersatzes Ihrer vergeblichen Aufwendungen.

9.2 Liegt CIPC ein zu vertretender Mangel der Ware vor, ist CIPC nach eigenem Ermessen

zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Ist CIPC zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder

verzögert sich diese überangemessene Fristen aus Gründen, die CIPC zu vertreten hat, hinaus

oder schlägt die Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung fehl, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen. CIPC haftet nicht für

entstandene Schäden, welche aus der Verwendung von Informationen die auf dieser Website zur

Verfügung gestellt werden resultieren.

9.3 Sofern CIPC die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der

Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

9.4 CIPC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde

Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich

von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfenberuhen. Soweit

CIPC keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf

den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.5 CIPC haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern CIPC schuldhaft eine

wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den

vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Soweit dem Kunden ein Anspruch

auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung auch im Rahmen von Ziff. 8.3 auf

Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

9.6 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt

unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.7 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9.8 Die Gewährleistungsfrist für den Endkunden beträgt 2 Jahre bei neu Ware und 1 Jahr bei generalüberholter und gebrauchter / neuwertiger Ware, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9.9 Die Gewährleistungsfrist für den Geschäftskunden beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang.

Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus

unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

 

10 Gesamthaftung

10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht

auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für

Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger

Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823

BGB.

10.2 Die Begrenzung nach Ziffer 10.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz

des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt

dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,

Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter

 

11 Garantieleistungen

11.1 Für sämtliche Serviceleistungen bzw. Reparaturen innerhalb der Herstellergarantie gelten

grundsätzlich die Garantiebestimmungen des Herstellers. Der Garantieanspruch ist durch einen

gültigen Kaufnachweis zu belegen. Spätere Gutschriften, bedingt durch die Nachreichung der

Garantieunterlagen, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro zzgl. MwSt belegt. Eine für

den Auftraggeber kostenfreie Reparatur innerhalb der Garantiezeit gilt generell vorbehaltlich der

späteren Anerkennung und Vergütung durch den jeweiligen Hersteller. Die Gesamtlaufzeit der

Garantie bleibt durch die Serviceleistung/Reparatur unberührt. Mit Ablauf der Garantiefrist enden

sämtliche Verpflichtungen aus der Garantie.

 

12 Speicherung personenbezogener Daten, Änderung der Adresse des Kunden

12.1 CIPC speichert die auf dem Auftragsformular enthaltenen personenbezogenen

Kundendaten, sowie die Änderungen der Kundendaten.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Änderungen der Anschrift CIPC unverzüglich

mitzuteilen.

12.3 CIPC speichert keine Kundendaten, welche sich in Mobiltelefonen befinden.

 

13 Datensicherung

13.1 Es besteht keine Verpflichtung der CIPC , den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten auf den

möglichen Datenverlust oder anzufertigende Sicherheitskopien hinzuweisen.

13.2 Vor der Durchführung von Service-, Mängelbeseitigungs- oder Ersatzlieferungsleistungen erstellt

der Auftraggeber Sicherungskopien aller von ihm genutzten Programme und Daten in eigener

Verantwortung auf externen Datenspeichern. CIPC übernimmt keinerlei Haftung für etwaigen

Datenverlust und deren Folgeschäden.

 

14 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot

14.1 Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit

diese Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden

sind.

 

15 Gerichtsstand, Erfüllungsort

15.1 Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, ist der Geschäftssitz der

CIPC zugleich Gerichtsstand. CIPC ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem

Geschäftssitz zu verklagen.

15.2 Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der

Erfüllungsort.

 

16 Schlussbestimmungen

16.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der

Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen

Regelungen in Kraft.

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